Informationsschrift zum Bürgerentscheid
Im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Gemmrigheim vom 20.09.2024 wurden die Auffassungen zum Bürgerentscheid veröffentlicht.
Bei einem Bürgerentscheid muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden.
In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.
Sie finden diese Informationsschrift und weitere Informationen zum Bürgerentscheid hier.