Erkennen und Bekämpfen von Desinformation
Als Desinformation werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Eine zentrale Stelle für das Erkennen und Richtigstellen von Desinformation gibt es in Deutschland nicht.
Die Bundeswahlleiterin ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Für die Inhalte in sozialen Netzwerken sind die Anbieter zuständig. Die Aufsicht liegt bei den Landesmedienanstalten.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie viele wichtige Informationen, das Infoblatt "Fakten gegen Desinformation" als Download und ein Faktencheck zu bekannten Desinformationen. Machen Sie sich schlau!