Häckselplatz

Für die Annahme von Baum- und Heckenschnitt unterhält die Gemeinde Gemmrigheim wie weitere Städte und Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg einen Häckselplatz.

Lage und Anfahrt

Die offizielle Zufahrt zum Häckselplatz führt für Anlieger über die Silcherstraße. Die Zufahrt über die Forststraße/Liebensteiner Weg, über die Alte Neckarwestheimer Steige sowie über die „Kalb“ ist laut Zeichen 260 dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten.

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Bitte beachten Sie die geltenden Verkehrsregeln beim Befahren von Feldwegen. Die Anlieferung von Schnittgut auf den Häckselplatz berechtigt nicht automatisch zum Befahren von Wegen, die dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten sind.

Landwirtschaftlicher Verkehr liegt vor, wenn ein Weg benutzt wird, um einem landwirtschaftlichen Zweck nachzugehen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, Randnummer 248e zu § 41 StVO). Das OLG Köln versteht unter Landwirtschaft “die Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Rohstoffe durch Bebauung oder Ausnutzung des Bodens.” Wer das Schnittgut einer Hecke oder eines Baumes auf einem Privatgrundstück entsorgt ist damit nicht Landwirt.

Benutzungsordnung

Für die Verarbeitung und Verwertung des Grünguts ist die AVL zuständig, für die Ordnung und Verkehrssicherheit auf dem Platz die Gemeinde Gemmrigheim. Für Unterhaltung, Betrieb und Nutzung des Häckselplatzes gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften, die Benutzungsordnung für den Häckselplatz der Gemeinde Gemmrigheim vom März 2015 und die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg.

Beim Betreten des Häckselplatzes wird die Benutzungsordnung von jedem Benutzer und Besucher anerkannt. Der vollständige Wortlaut der Benutzungsordnung (PDF, 42 KB) kann unter Rathaus | Ortsrecht eingesehen werden.

Auf dem Häckselplatz Gemmrigheim dürfen folgende Grünabfälle abgelagert werden:

  • Reisig 
  • Baumschnitt 
  • Gehölzschnitt

Der Durchmesser der Äste darf 15 cm nicht überschreiten.

Das Grüngut muss frei von Störstoffen wie u. a. Steine, Glas, Metall und Kunststoffen sein. Anlieferungsbehältnisse sind wieder mitzunehmen.

Pflanzgefäße aus Plastik, Kunststoffschnüre und andere Plastikbehältnisse dürfen nicht auf dem Häckselplatz entsorgt werden. Auch das Entsorgen von Abfällen ist auf dem Häckselplatz verboten!

Nicht zugelassene Stoffe sind weiter:

  • Wurzelstöcke, 
  • dicke Äste und Baumstämme mit mehr als 15 cm Durchmesser, 
  • Gras, 
  • Laub, 
  • Friedhofsabfälle,
  • Rechengut, 
  • Altholz (wie z.B. Möbel- oder Bauholz u. ä. behandelte Hölzer), 
  • Boden und Bauschutt,
  • Schnittgut von stark befahrenen Straßen, 
  • sonstige Abfälle.

Häckseltermine

Die Häckseltermine werden durch die AVL bestimmt. Die Gemeinde Gemmrigheim bzw. der Bauhof melden es der AVL, sobald der Platz voll ist. Wann das Material dann allerdings gehäckselt wird, wird uns nicht mitgeteilt. Meist erfahren wir das durch Zufall.

Infobroschüre

Alles zum Thema Grüngut und Häckselplätze finden Sie in einer Infobroschüre (PDF, 566,7 KB) der AVL auf einen Blick.

Grascontainer

Gras, Laub, krautige Abfälle dürfen nicht auf dem Häckselplatz entsorgt werden. Hierfür steht ein Grascontainer auf dem Parkplatz an der Wasenhalle zur Verfügung.

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Hinweis für auswärtige Anlieferer

Abfälle von außerhalb des Landkreises Ludwigsburg dürfen auf dem Gemmrigheimer Häckselplatz nicht abgelagert werden. Anlieferer, die nicht im Landkreis Ludwigsburg gemeldet sind, müssen einen Nachweis mit sich führen, dass sich das Grundstück, von dem das Schnittgut kommt, im Landkreis Ludwigsburg befindet.

Anlieferungen aus Gewerbebetrieben

Anlieferungen aus Gewerbebetrieben sind nicht gestattet. Wenn Sie einen Gewerbebetrieb beauftragen, Ihr Grüngut auf den Häckselplatz zu bringen, benötigt dieser Betrieb eine Vollmacht (PDF, 222,5 KB) von Ihnen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, schadet allen!

Unerlaubt angelieferten Materialien müssen durch die Mitarbeitenden des Bauhofs entfernt und entsorgt werden. Das kostet Arbeitszeit und Geld und in dieser Zeit können die Mitarbeiter des Bauhofs ihren sonstigen Aufgaben in der Gemeinde nicht nachkommen.

Wir setzen daher auf Ihre Unterstützung. Sollten Sie entsprechende Beobachtungen auf dem Häckselplatz oder auf den Zufahrtswegen machen, melden Sie dies bitte unbedingt direkt an das Ordnungsamt, entweder per E-Mail an ordnungsangelegenheiten@gemmrigheim.de oder telefonisch unter Tel. 972 22, vielen Dank.

Der Gemeindevollzugsdienst sowie die Mitarbeitenden des Bauhofs führen regelmäßige Kontrollen auf dem Häckselplatz durch. Die Gemeinde bringt Verstöße direkt zur Anzeige.