Briefwahlunterlagen

Der Druck der Stimmzettel wird von der Bundeswahlleiterin veranlasst. Dies kann allerdings erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gegen eine mögliche Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags bzw. einer Landesliste erfolgen.

Wir rechnen damit, dass die ersten Chargen der Stimmzettel etwa ab Donnerstag, 6. Februar 2025, oder Freitag, 7. Februar 2025 bei den Städten und Gemeinden eingehen. Wann wir mit der Auslieferung an der Reihe sind, wissen wir Stand heute, nicht.

Erst wenn uns die Stimmzettel vorliegen, können wir mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Wir haben hier bei der Gemeinde Gemmrigheim alles entsprechend vorbereitet, um einen zügigen Versand der Briefwahlunterlagen sicherzustellen.

Wir bitten hier jedoch um Verständnis. Der knappe/späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Gemeinde verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei uns eingegangen sein müssen (blauer Rathausbriefkasten). Sollte dies in Ihrem Fall Probleme verursachen, sprechen Sie die Kolleginnen im Bürgerbüro bitte direkt an.

Der Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen ist erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen von unserem Dienstleister auf dem Postweg zugestellt. Sie werden (so die Planung) am Montag, 13.01.2025, der Post übergeben und müsten demnach ein paar Tage danach bei Ihnen im Briefkasten sein.

Internet Wahlschein

Wir werden für Sie auch bei der Bundestagswahl 2025 die Beantragung eines Wahlscheines per Internet anbieten. Der Link dorthin wird zu gegebener Zeit freigeschaltet.