Kindertagespflegeperson werden
Sie möchten sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen?
Dann füllen Sie bitte dieses Onlineformular vollständig aus und laden Sie am Ende des Formulars folgende Dokumente hoch:
- Ihr Schulabschlusszeugnis
- Ihren aktuellen tabellarischen Lebenslauf
- Ihr Motivationsschreiben
Die Anforderungen und einen Vordruck für das Motivationsschreiben finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.
Das vollständig ausgefüllte Onlineformular, die genannten Unterlagen und der Besuch einer unserer Infoveranstaltungen sind Voraussetzung für Gespräche mit Ihnen, um Ihre Eignung als Tagespflegeperson nach § 43 SGB VIII feststellen zu können. Termine für die kommenden Infoveranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Ihre Sachkompetenz und Ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Verfahrensablauf
Sie besuchen zunächst eine unserer Infoveranstaltungen. Informationen und Termine finden Sie auf unserer Homepage: www.tageseltern-lb.de
Nach dem Besuch der Infoveranstaltung und bei Vorliegen der oben genannten Unterlagen findet ein Eignungsgespräch mit der für Sie zuständigen pädagogischen Fachberatung im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung statt.
Über alle weiteren notwendigen Schritte informiert Sie Ihre pädagogische Fachberatung.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
- Schulabschlusszeugnis
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Kosten
Im Rahmen der Eignungsüberprüfung entstehen Kosten für Nachweise (Führungszeugnis/se, Hygienebelehrung nach §43 IfSG etc.). Nähere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer pädagogischen Fachberatung. Die Qualifizierungskurse werden kostenlos angeboten.
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
- 43 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erlaubnis zur Kindertagespflege)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
- 23 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
- § 98 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erhebung über "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege")
Freigabevermerk
07.08.2023