Verkehrsregelnde Maßnahmen für eine Baustelle beantragen
Es muss die Straße aufgegraben werden oder auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
ein Hausanschluss für Gas/Wasser/Strom,
das Einrichten einer Baustelle,
die Lagerung von Baumaterialien oder
das Aufstellen eines Gerüstes.
Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Bauunternehmer/ Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde eine Anordnung einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Beispiele:
Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Eine Umleitung des Verkehres wird notwendig.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg ist nicht für alle Städte und Gemeinden zuständig. Welche Zuständigkeit in Ihrem Fall gegeben ist finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/strassenverkehr/zustaendigkeiten/
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderlich ist ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie ein Verkehrszeichenplan.
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absperrung und Kennzeichnung)