Briefwahl beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Diesen können Sie neben den herkömmlichen Beantragungsarten wie persönlich oder schriftlich (Telefax oder E-Mail) auch durch „sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragen“ (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag zu den Europa- und Kommunalwahlen, gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Tragen Sie einfach die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragungsformular ein.

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