Informationen zum neuen SBGG

Das SBGG ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt ihre bisher in ihrem Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und ihre(n) Vornamen zu ändern.

Wir haben für Sie unter "Bürgerservice" die wichtigsten Informationen dazu und den Verfahrensablauf zusammengestellt.

(Erstellt am 24. August 2024)