Gleichstellung, Frau & Familie
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zentralen Herausforderungen, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten - persönlich, beruflich und familiär.
Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit bestellt werden.
In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern.
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört die Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Kontaktstelle „Frau und Beruf“ Ludwigsburg
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ludwigsburg – Region Stuttgart bietet lösungsorientierte, kreative, kompetente und kostenfreie Beratung – für alle Frauen aus den Landkreisen Ludwigsburg und Rems-Murr, die sich berufliche Veränderungen und Orientierung wünschen. Darüber hinaus bietet sie zielgruppenspezifische Workshops, Vorträge und Gruppencoachings an. Berufsanfängerinnen und Wiedereinsteigerinnen erhalten Unterstützung, wie der (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben gelingen kann – von Bewerbungstraining, Bewerbungsunterlagencheck bis hin zur Berufswegeplanung mit und ohne Teilzeit. Berufserfahrene Frauen erhalten Unterstützung, wenn es darum geht, beruflich weiterkommen zu wollen oder einen neuen oder anderen Weg einzuschlagen. Existenzgründerinnen erhalten Unterstützung von der Diskussion der Geschäftsidee über die Erstellung des Businessplans bis hin zur Positionierung und Sichtbarkeit. Für ein kostenfreies Beratungsgespräch kann man sich direkt an die Kontaktstelle wenden. Die Angebote und Beratungsgespräche sind derzeit online.
Auf politischer und wirtschaftlicher Ebene setzen sich die Kontaktstellen Frau und Beruf landesweit gemeinsam für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben ein. Die Kontaktstelle wird im Rahmen des Landesprogramms „Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg“ gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Träger sind die Stadt und der Landkreis Ludwigsburg mit finanzieller Unterstützung des Rems-Murr-Kreises.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite https://frauundberuf-ludwigsburg.de/
Das Team
Wir sind aktiv für Frauen und Unternehmen. Wir öffnen Türen und zeigen wie Unternehmen und Frauen das Thema Vereinbarkeit umsetzen können. Wir unterstützen Frauen bei der Umsetzung ihrer beruflichen Entwürfe. Gründerinnen weisen wir den Weg in die Selbständigkeit. Wiedereinsteigerinnen zeigen wir Wege zu Qualifizierung und Einstieg in den Beruf. Mädchen machen wir Lust auf Technik und Beruf. Bei Neuorientierung und Wechsel erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen neue Perspektiven.
Wir agieren vertraulich, kompetent, kreativ, innovativ, ressourcenorientiert, unabhängig und offen.
Die Kontaktstelle ist eine von 10 Stellen des Landesprogramms "Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg" und damit finanziell gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Träger sind die Stadt und der Landkreis Ludwigsburg mit finanzieller Unterstützung des Landkreis Rems-Murr. Wir stehen Unternehmen und Frauen aus dem Landkreis Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und dem nördlichen Landkreis Böblingen mit unseren Know-How zur Verfügung.
Info-Flyer als Download
Sie können den Info-Flyer der Kontaktstelle „Frau und Beruf“ Ludwigsburg hier herunterladen (PDF) (196 KB). Er liegt auch im Erdgeschoss des Rathauses vor dem Bürgerbüro aus.
Kostenloser Beratungstermin
Vereinbaren Sie Ihren kostenfreien Beratungstermin unter Tel 07141 / 910 4422
Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.
Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden dort anonym und kostenfrei beraten.
Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Hilfetelefons finden Sie viele weitere wichtige Informationen.
Das Familienportal
Familie ist nicht immer einfach. Viele Eltern stehen vor großen Herausforderungen, wenn sie Familie und Beruf oder auch Pflege und Beruf vereinbaren wollen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine bessere Vereinbarkeit zu ermöglichen, können Familien in Deutschland auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen zählen. Doch nicht alle Familienleistungen sind den Familien in Deutschland bekannt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht es den Bürgerinnen und Bürgern jetzt einfacher: Mit neuen digitalen Angeboten können sich Familien unkompliziert über Leistungen informieren und ihren individuellen Anspruch errechnen. Das Elterngeld kann sogar online beantragt werden. Alle wichtigen Informationen finden sich auf der Internetseite des Familienportals.
Info-Flyer als Download
Der Flyer (PDF) (1 MB) informiert über die entsprechenden Angebote.
Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Wohngeldberechtigte,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Kurzinformation in acht Sprachen
Eine Kurzinformation zum Landesfamilienpass gibt es in acht Sprachen auf der Publikationsliste des Sozialministeriums als Download. Die Information ist neben der deutschen Sprache auch in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Englisch, Persisch, Französisch, Russisch, Serbisch und Ukrainisch abrufbar.
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie im Service-Portal Baden-Württemberg.
Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse dürfen nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Auf der Internetseite der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens finden Sie weitere Informationen zur Bundesstiftung Mutter und Kind, zu den Zielen, der Struktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen.