Elektronischer Bauantrag

Mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung zum 25.11.2023 sind Bauanträge nun nicht mehr über die betroffenen Kreisgemeinden, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen.

Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind grundsätzlich elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen. Bis zum 31.12.2024 können abweichend davon Anträge und Bauvorlagen z.B. auch in Papierform eingereicht werden. Die Umstellung auf das rein digitale Verfahren ist beim Landratsamt noch nicht abgeschlossen, weil das künftige landeseinheitliche Portal „Virtuelles Baurechtsamt Baden-Württemberg“ noch in der Erprobung ist. Bis zur Umstellung auf dieses Portal können wir elektronische Bauanträge nur annehmen und verarbeiten, wenn diese über das Portal „Service BW“ eingereicht werden und dem XBau-Standard entsprechen.

Für die Übergangsphase empfehlen wir, die Bauvorlagen, wie bisher, 3-fach in Papierform einzureichen. So können die Verfahren von uns beschleunigt abgewickelt werden.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Internetseite des Landratsamtes Ludwigsburg zu besuchen.

(Erstellt am 15. Dezember 2023)