Mobil trotz Beeinträchtigung

Der Landkreis Ludwigsburg bietet in Kooperation mit der Johanniter–Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst einen kostenlosen Fahrdienst für Menschen an, die aufgrund einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Für welchen Personenkreis ist dieses Angebot gedacht?

Wenn Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnen und nicht in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie das Angebot nutzen, sofern Sie Ihre Beeinträchtigung durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck 
aG (außergewöhnlich Gehbehinderter)  
H (hilflos) 
BL (blind) 
nachweisen. Die Nutzung des Angebots ist nur möglich, sofern Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen und Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Die Anspruchsberechtigung wird anhand eines Fragebogens, den Sie im Vorfeld ausfüllen müssen, geprüft.

Welchen Zweck erfüllt dieses Angebot ?

Der Fahrdienst soll Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Er kann insbesondere zur Teilnahme an kulturellen, kirchlichen, politischen und anderen Veranstaltungen, für Fahrten zur Freizeitgestaltung, Besuch von Vereinen, Sportveranstaltungen, Behördengänge und für allgemeine Besuchsfahrten in Anspruch genommen werden. Die Fahrten werden täglich (Mo-Sa 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sonn- und feiertags 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr) angeboten. In Ausnahmefällen können Fahrtwünsche nach rechtzeitiger Anmeldung auch außerhalb dieser Zeiten, jedoch längstens bis 24 Uhr, durchgeführt werden. 
Der Fahrdienst kann für Fahrten innerhalb des Landkreises Ludwigsburg und für Fahrten in die Stadt Stuttgart in Anspruch genommen werden.

Sie möchten den Fahrdienst nutzen?

Fahrtanfragen werden vom Kunden-Dialog-Center der Johanniter-Unfall-Hilfe (Leitstelle) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer angenommen: 0711/136 789 45. Die Fahrtwünsche können Sie frühestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin, jedoch mindestens zwei Tage vor der geplanten Fahrt anmelden. Fahrtwünsche für das Wochenende müssen bis spätestens Freitag vor der geplanten Fahrt von Ihnen angemeldet werden. Die Fahrten werden je nach Kapazität durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Fahrt besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Beförderung zu einer bestimmten Zeit. Weitere Informationen rund um den Fahrdienst, sowie Fragebogen, Richtlinien, Transporterklärung finden Sie im Internet unter www.behindertenfahrdienst-lb.de

Ansprechpartner:

  • Johanniter Unfallhilfe e.V. Regionalverband Stuttgart, Dienststelle Stuttgart
    Schwieberdinger Str. 58, 70435 Stuttgart, Tel. 0711/136 789 45
  • Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr
    Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg, Tel. 07141/144-42306
(Erstellt am 22. Februar 2024)